Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention garantiert die freie Wahl des Wohn- und Aufenthaltsorts für Menschen mit Behinderungen. Bis dahin war es ein weiter Weg.
Kinder und Jugendliche, die in Einrichtungen leben, wachsen fernab von ihren Familien auf. Manchmal sind sie hunderte Kilometer entfernt von ihrem Heimatort. Der Fachbegriff für solche Situationen…