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29.04.2026

Dauerhaft erwerbsunfähig, dauerhaft benachteiligt? Sozialhilfe für Menschen mit Behinderungen gesetzlich neu regeln

VertretungsNetz, Behindertenanwältin und Verein Lichterkette präsentieren Gesetzesvorschlag

Die derzeitigen Sozialhilfegesetze ignorieren die Lebensrealität von Menschen, die dauerhaft nicht erwerbsfähig sein können. Mehrere Expert:innenorganisationen forderten bereits Verbesserungen. VertretungsNetz, die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen und der Verein Lichterkette präsentierten heute in einer gemeinsamen Pressekonferenz einen konkreten gesetzlichen Lösungsvorschlag.

„Die Sozialhilfe geht von einer vorübergehenden Notlage aus und zielt insbesondere auf Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Manchen Menschen mit Behinderungen ist der Zugang zum Arbeitsmarkt aber verwehrt, weil sie als dauerhaft erwerbsunfähig gelten. Die Konsequenz ist lebenslange Armut, denn das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz hat diese Personengruppe und ihre Lebensrealitäten zu wenig im Blick“, so Gerlinde Heim, Geschäftsführerin von VertretungsNetz.

Soziale Absicherung neu denken

Kernstück des Vorschlags für ein reformiertes Sozialhilfe-Grundsatzgesetz sind höhere Leistungen und ein höheres Vermögen, das behalten werden darf – weil Menschen mit Behinderungen höhere Lebenserhaltungskosten haben. Sicher gestellt werden soll auch, dass die erhöhte Familienbeihilfe und andere Geld- oder Sachleistungen, die behinderungsbedingte Mehrbedarfe abdecken, keinesfalls angerechnet und damit von der Sozialhilfe abgezogen werden dürfen. 

Die letzten Verschärfungen der Mitwirkungspflichten und Sanktionen in manchen Bundesländern erweisen sich als besonders diskriminierend für Menschen mit Behinderungen: Schon beim ersten „Pflichtverstoß“ werden Kürzungen gesetzt, ohne zu prüfen, ob z.B. eine psychische Erkrankung oder Behinderung für das Versäumnis ausschlaggebend war. So kann es etwa zu einer Kürzung um 25 % kommen, wenn ein Mensch mit einer psychischen Erkrankung einen Termin versäumt, selbst wenn die gesundheitliche Situation behördlich bekannt ist. 

„Es ist weiters nicht nachvollziehbar, dass Menschen, die als dauerhaft nicht erwerbsfähig gelten, alle paar Monate einen neuen Antrag auf Sozialhilfe stellen müssen. Wir brauchen dauerhafte Bescheide für dauerhafte Notlagen“, so Heim. Barrierefreie Abläufe und eine amtswegige Datenermittlung sollen verstärkt werden. Dokumente, die der Behörde bereits bekannt sind, sollen nicht nochmals vorgelegt werden müssen. Das entlastet besonders Menschen mit Behinderungen, senkt die Kosten für die Verwaltung und verhindert, dass Personen aufgrund von Überforderung mit bürokratischen Abläufen eine Erwachsenenvertretung brauchen. 

Brigitte Heller weiß als Vorsitzende des Vereins Lichterkette (Interessensvertretung für Menschen mit psychischen Erkrankungen), wie insbesondere psychisch erkrankte Menschen immer wieder an den vielen Barrieren in der Sozialhilfe scheitern: „Ausreichende finanzielle Mittel sind essenziell für die Genesung. Der gesundheitliche Zustand kann sich nicht stabilisieren, wenn die Existenzängste im Vordergrund stehen. Dazu kommen noch die Belastung durch Scham und Stigmatisierung. Es kann sogar zu massiver Verschlechterung des Gesundheitszustandes und schlimmstenfalls zu Suizid kommen.“

Perspektivenwechsel: Erwachsene mit Behinderungen nicht mehr wie Kinder behandeln

Elke Niederl (stv. Behindertenanwältin) ergänzt: „Menschen mit Behinderungen werden im geltenden System vielfach nicht als eigenständige erwachsene Personen behandelt, sondern rechtlich und praktisch so gestellt, als wären sie weiterhin Teil einer elterlichen Versorgungsgemeinschaft.“

Das zeigt sich z.B. daran, dass sie bei den Eltern Unterhalt einfordern müssen – was emotional und finanziell überaus belastend ist. Leben Menschen mit Behinderungen mit Angehörigen im selben Haushalt, wird zudem deren Einkommen angerechnet. Erwachsene Menschen bleiben dadurch dauerhaft in finanzieller Abhängigkeit, die sie selbst nicht auflösen können, und werden somit wie Kinder behandelt.

„Unser Vorschlag für eine Gesetzesreform durchbricht diese Logik und ist ein grundlegender Perspektivenwechsel hin zu einem menschenrechtsbasierten Ansatz, der Selbstbestimmung ermöglicht. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit und längst überfällig", so Niederl. Die Pflicht, Unterhalt in Anspruch nehmen zu müssen, soll mit dem 25. Lebensjahr entfallen, Menschen mit Behinderungen sollen künftig als eigene Bedarfsgemeinschaft gelten, auch wenn sie gemeinsam mit Angehörigen oder anderen Personen leben. 

Der vorgestellte Gesetzesentwurf ist sowohl rechtlich gut begründet als auch menschenrechtlich geboten: Denn Artikel 19 und 28 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichten Österreich dazu, sozialen Schutz und einen angemessenen Lebensstandard für Menschen mit Behinderungen selbst und deren Familien sicherzustellen. Es ist Zeit, diese Vorgaben im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz umzusetzen – und damit ein würdevolles Leben für Menschen sicherzustellen, die behinderungsbedingt dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen können.

Link:
Sozialhilfe Neu – Regelungen für Menschen mit Behinderungen, die als dauerhaft erwerbsunfähig gelten. Vorschlag für Gesetzesentwurf (PDF 352 KB)