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FAQ

Ihre Fragen zum Ehrenamt

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Hier finden Sie die häufigsten Fragen rund um die ehrenamtliche Erwachsenenvertretung beantwortet. 

Grundlagen & Begriffsklärung

  • Hat die Erwachsenenvertretung früher nicht Sachwalterschaft geheißen? Worin besteht der Unterschied?

    Ja. Bis 2018 hieß die gesetzliche für Erwachsene „Sachwalterschaft". Mit dem Erwachsenenschutzgesetz wurde sie grundlegend reformiert. Der zentrale Unterschied: Die alte Sachwalterschaft schränkte die Rechte von Menschen oft pauschal und dauerhaft ein. Die Erwachsenenvertretung setzt dagegen auf Selbstbestimmung – sie greift nur dort, wo tatsächlich Vertretung gebraucht wird, und nur so weit wie nötig.

  • Was ist eine ehrenamtliche Erwachsenenvertreterin bzw. ein ehrenamtlicher Erwachsenenvertreter?

    Ehrenamtliche Erwachsenenvertreter:innen vertreten Menschen, die bestimmte Angelegenheiten nicht selbst regeln können aufgrund einer psychischen Erkrankung oder intellektuellen Beeinträchtigung. Sie vertreten diese Menschen vor Behörden und Institutionen, beim Abschluss von Verträgen, bei der Regelung von Finanzen und bei der Organisation der sozialen und medizinischen Versorgung. Das Gericht legt fest, für welche Bereiche die Vertretung gilt.

  • Was macht VertretungsNetz und was hat das mit dem Ehrenamt zu tun?

    VertretungsNetz ist ein österreichweit tätiger Erwachsenenschutzverein, der Menschen mit psychischen Erkrankungen oder intellektuellen Beeinträchtigungen vertritt. Der Verein selbst wird vom Gericht als Erwachsenenvertreter bestellt und betraut mit dieser Aufgabe hauptberufliche und ehrenamtliche Mitarbeiter:innen: Ehrenamtliche Mitarbeiter:innen werden vom Verein eingeschult und von unseren Ehrenamtlichen-Leiter:innen bei ihrer Aufgabe unterstützt.

  • Wen vertreten ehrenamtliche Erwachsenenvertreter:innen?

    Sie vertreten erwachsene Menschen mit Behinderungen, die in bestimmten Lebensbereichen Unterstützung benötigen. Das können Menschen mit psychischen Erkrankungen sein oder Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen. Es sind oft auch ältere Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, weil bei ihnen eine demenzielle Erkrankung diagnostiziert worden ist. 

  • In welchen Bundesländern kann ich mich engagieren?

    VertretungsNetz ist in allen österreichischen Bundesländern tätig, außer in Vorarlberg. Welcher Standort für Sie zuständig ist, erfahren Sie direkt bei uns. Nehmen Sie einfach Kontakt auf.

Voraussetzung & Eignung

  • Welche Fähigkeiten und persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    Eine bestimmte Ausbildung oder ein Berufsabschluss ist keine Voraussetzung – wichtiger sind persönliche Qualitäten wie Verlässlichkeit, Einfühlungsvermögen und ein gutes Organisationstalent. Sie behalten auch in herausfordernden Situationen einen klaren Kopf und kommunizieren ruhig und lösungsorientiert. Menschen mit unterschiedlichen Lebenshintergründen begegnen Sie offen und wertschätzend, und Sie bringen die Bereitschaft mit, sich in rechtliche und soziale Themen einzuarbeiten. Das nötige Fachwissen erwerben Sie im Rahmen der Einschulung. Darüber hinaus setzen wir voraus, dass Sie über sehr gute Deutschkenntnisse verfügen, sicher im Umgang mit gängigen Office-Programmen sind sowie ein eigenes Smartphone sowie einen PC, ein Tablet oder einen Laptop mitbringen. Die Dokumentation erfolgt in einer eigenen Fachanwendung des Vereins.

  • Muss ich aus dem Sozial- oder Rechtsbereich kommen, um ehrenamtliche:r Erwachsenenvertreter:in zu werden?

    Nein. Viele unserer Ehrenamtlichen kommen aus völlig anderen Berufsfeldern, wie aus der Technik, dem Handel, der Pädagogik oder sind in Pension. Die notwendigen Kenntnisse werden in unserer Einschulung vermittelt. Entscheidend sind persönliche Eigenschaften, nicht die Ausbildung oder ein bestimmter beruflicher Hintergrund. 

  • Lässt sich das Ehrenamt mit einem Vollzeitjob vereinbaren?

    Ja. Viele Ehrenamtliche bei VertretungsNetz sind berufstätig. Das Ehrenamt lässt sich flexibel gestalten: Besuche, E-Mails und Behördengänge können oft außerhalb der Kernarbeitszeiten erledigt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass man verlässlich erreichbar ist und in dringenden Situationen reagieren kann.

  • Lässt sich das Ehrenamt gut mit dem Übergang in die Pension kombinieren?

    Ja. Das Ehrenamt bei VertretungsNetz eignet sich gut für Menschen, die in die Pension wechseln und weiterhin sinnvoll aktiv sein möchten, jedoch sich nicht mehr an feste Dienstzeiten binden wollen. Der flexible Zeitrahmen erlaubt es, das Engagement schrittweise aufzubauen und an die neue Lebenssituation anzupassen. Viele unserer langjährigen Ehrenamtlichen haben genau in dieser Lebensphase begonnen.

  • Kann ich das Ehrenamt mit einem Studium vereinbaren?

    Ja, grundsätzlich lässt sich das Ehrenamt mit einem Studium oder einer anderen Ausbildung vereinbaren, da Sie Ihre Zeit innerhalb eines Monats flexibel einteilen können. Besuche, Behördengänge und administrative Aufgaben lassen sich oft rund um Lehrveranstaltungen und Prüfungsphasen organisieren. Zu Beginn klärt Ihr:e Ehrenamtlichen-Leiter:in gemeinsam mit Ihnen, welcher Rahmen zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passt. Wenn nötig, können Sie auch weniger Personen übernehmen. Das Engagement wird so gestaltet, dass es langfristig funktioniert.

    Für VertretungsNetz ist es wichtig, dass Ehrenamtliche möglichst langfristig tätig sind. Wenn Sie Ihr Ehrenamt gegen Ende Ihres Studiums beginnen möchten, bitten wir Sie zu prüfen, ob Sie es nach dem Einstieg ins Berufsleben fortsetzen können. 

  • Kann ich mich engagieren, wenn ich selbst eine:n Angehörige:n habe, der:die eine Erwachsenenvertretung hat oder braucht?

    Ja. Ehrenamtliche können neben ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit für VertretungsNetz auch als Vertreter (gesetzliche oder gewählte Erwachsenenvertreter:in oder Vorsorgebevollmächtigte:r) für ihre Angehörigen tätig sein. Sonstige, familienfremde Vertretungen dürfen aber nicht zusätzlich übernommen werden.

Bewerbungsprozess

  • Wann genau wird der Strafregisterauszug benötigt, vor dem ersten Gespräch oder erst später?

    Spätestens bei der Aufnahme als ehrenamtliche:r Erwachsenenvertreter:in muss von dem:der Bewerber:in ein Strafregisterauszug vorgelegt werden. Die Kosten dafür werden vom Verein ersetzt.

  • Wie lange dauert die Wartezeit, bis ich zu einem ersten Gespräch eingeladen werde?

    Wir sind darum bemüht, Interessent:innen so bald wie möglich zu kontaktieren. Im Regelfall erhalten Sie innerhalb einer Woche eine Antwort auf Ihre Bewerbung.

  • Was wird im ersten Gespräch geklärt und worauf sollte ich mich vorbereiten?

    Im Erstgespräch werden folgende Dinge hinterfragt: 

    • Ihre Motivation
    • bisherige Berufserfahrungen
    • Erfahrungen mit Menschen, die psychisch erkrankt oder intellektuell beeinträchtigt sind
    • Team- und Arbeitsgruppenerfahrungen.
    • Ihre zur Verfügung stehenden zeitlichen Ressourcen, auch für die Teilnahmen am Schulungsprogramm

    Zudem erhalten Sie einen guten Einblick in das vielseitige Tätigkeitsfeld. So können Sie sich ein Bild davon machen, was auf Sie zukommt, und entscheiden, ob das zu Ihnen passt.

  • Aus welchen Gründen kann eine Zusammenarbeit nicht zustande kommen?

    Wenn die Mitarbeiter:innen von VertretungsNetz im Erstgespräch zu dem Schluss kommen, dass Sie die Voraussetzungen für ein Ehrenamt nicht erfüllen, oder wenn Sie nach dem Gespräch zu dem Ergebnis kommen, dass Sie sich ein Ehrenamt bei VertretungsNetz doch nicht vorstellen können.

  • Wer entscheidet, welche Personen ich vertreten werde?

    Ihr:e zuständige:r Ehrenamtlichen-Leiter:in bei VertretungsNetz entscheidet nach Rücksprache mit Ihnen, welche Personen Sie vertreten sollen. Dabei berücksichtigen wir Ihre persönliche Lebenssituation, Ihre Ressourcen, den Wohnort und Ihre Erfahrungen. Unser Ziel ist es, dass wir Lösungen finden, die für beide Seiten passend sind. 

Zeitaufwand & Rahmenbedingungen

  • Wie viel Zeit muss ich pro Monat ungefähr einplanen?

    Der Zeitaufwand variiert je nach vertretener Person und Situation. Ein persönlicher Besuch bei ihrem:ihrer Klient:in pro Monat ist vom Gesetzgeber verpflichtend vorgeschrieben. Dazu kommen Aufgaben wie das Bearbeiten von E-Mails und Post sowie gelegentliche Behördenwege. Das entspricht im Regelfall etwa zwei bis drei Stunden pro Monat. In intensiveren Phasen, etwa bei einem Wohnungswechsel oder einer medizinischen Entscheidung, kann es mehr sein.

  • Wird die Tätigkeit vergütet, oder gibt es eine Aufwandsentschädigung?

    Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung von 64 Euro pro Monat pro vertretene Person. (Stand: Juli 2023). Die Auszahlung erfolgt jeweils zum Ende eines Quartals.

  • Muss ich mich wirklich für mindestens drei Jahre an das Ehrenamt bei VertretungsNetz binden, oder kann ich mich auch kürzer verpflichten?

    Uns ist eine längerfristige Zusammenarbeit wichtig, weil der Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung zur vertretenen Person Zeit braucht. Häufige Wechsel belasten die Menschen, die wir unterstützen. Sollten sich Ihre Lebensumstände grundlegend ändern, finden wir gemeinsam eine Lösung.

  • Wie viele Personen vertrete ich als Ehrenamtliche:r gleichzeitig?

    Bis zu acht Personen können Sie bei VertretungsNetz vertreten. Gemeinsam mit ihrem:ihrer Ehrenamtlichen-Leiter:in besprechen Sie, wie viele Vertretungen Ihre aktuelle Lebenssituation zulässt. Sie sollten bereit sein, zumindest zwei Vertretungen zu übernehmen.

Einschulung & Einstieg

  • Wie lange dauert die Einschulung, bis ich tatsächlich die erste Person vertreten kann?

    Bei VertretungsNetz erhalten Sie eine fundierte und umfassende Einschulung, die Sie in den ersten beiden Jahren Ihrer Tätigkeit verpflichtend absolvieren müssen. Die Einschulung gliedert sich in mehrere Teile. Die Übernahme der ersten Vertretung ist davon unabhängig, erfolgt in der Regel aber sehr zeitnah zum Beginn der ersten Schulung.

  • Wie sieht die Einschulung konkret aus?

    Die Einschulung bei VertretungsNetz vermittelt die rechtlichen Grundlagen der Erwachsenenvertretung, praktische Handlungskompetenzen und bietet die Möglichkeit, Fragen aus dem Alltag zu stellen. Die Einschulung gliedert sich in mehrere Teile, wobei die größeren Module regelmäßig an einem Wochenende stattfinden. Ihr:e Ehrenamtlichen-Leiter:in informiert Sie im Erstgespräch über den genauen Ablauf.

  • Gibt es nach der Einschulung Fortbildungen und sind diese verpflichtend?

    Ja, VertretungsNetz bietet Fortbildungen und Schulungen an. Die Teilnahme ist freiwillig, bietet den Ehrenamtlichen jedoch eine gute Gelegenheit, Wissen zu erwerben und sich fachlich auszutauschen. Zudem gibt es regelmäßige Ehrenamtsbesprechungen, die der Reflexion der eigenen Arbeit und dem Austausch mit anderen Ehrenamtlichen sowie den Ehrenamtlichen-Leiter:innen dienen. Die Teilnahme daran ist verpflichtend (mindestens viermal pro Jahr in den ersten beiden Jahren der ehrenamtlichen Tätigkeit, danach mindestens zweimal pro Jahr).

Alltag & Aufgaben

  • Was tue ich konkret in einem typischen Monat als Erwachsenenvertreter:in?

    Ein typischer Monat umfasst meist: eingehende Post und E-Mails sichten und beantworten, einen persönlichen Besuch bei der vertretenen Person, gelegentliche Kontakte mit Behörden, Einrichtungen oder dem Pflegepersonal sowie administrative Aufgaben wie das Dokumentieren von Entscheidungen. In ruhigen Monaten ist der Aufwand überschaubar. Besonders aktiv wird es bei Veränderungen, wie etwa einem Wohnungswechsel, einer medizinischen Behandlung oder einer finanziellen Entscheidung.

  • Wie viel hat das Ehrenamt mit Bürokratie zu tun?

    Ein Teil der Tätigkeit besteht aus administrativem Aufwand, der sich nicht vermeiden lässt. Dazu gehören die laufende monatliche Dokumentation der eigenen Tätigkeit, das Verwalten der Finanzen und das Ausfüllen von Formularen. VertretungsNetz unterstützt dabei, indem es Vorlagen und persönliche Ansprechpersonen zur Verfügung stellt. Der bürokratische Aufwand ist handhabbar, wenn man weiß, wie man vorgeht. Genau das wird in der Einschulung vermittelt. Für die Dokumentation und die Erstellung von Schriftstücken wird eine interne EDV-Fachanwendung eingesetzt.

  • Habe ich persönlichen Kontakt zu der Person, die ich vertrete?

    Ja. Der persönliche Kontakt ist ein zentraler Teil der Rolle. Regelmäßige Besuche, mindestens einer im Monat, gehören zum Ehrenamt dazu. Sie sind oft der Kern der Beziehung zur vertretenen Person. Viele Ehrenamtliche beschreiben genau diesen menschlichen Kontakt als den bedeutungsvollsten Teil ihrer Tätigkeit.

Unterstützung & Begleitung

  • Wie oft treffe ich die hauptberuflichen Mitarbeiter:innen von VertretungsNetz zur Beratung und Unterstützung?

    Es gibt regelmäßigen Kontakt zum:zur zuständigen Ehrenamtlichen-Leiter:in: Bei den regelmäßig stattfindenden Ehrenamts-Besprechungen treffen Sie nicht nur Ihre:n Ehrenamtlichen-Leiter:in, sondern auch die anderen ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen des Standortes. Selbstverständlich ist Ihr:e Ehrenamtlichen-Leiter:in das ganze Jahr über für Sie und Ihre konkreten Fragen zu erreichen. Einmal pro Jahr führt er:sie mit Ihnen ein ausführliches Mitarbeitergespräch, in dem ausreichend Zeit zur Verfügung steht, um alle relevanten Details zu den von Ihnen geführten Erwachsenenvertretungen und die Zusammenarbeit mit VertretungsNetz zu beleuchten.

  • Was passiert, wenn ich in einer Situation nicht weiterkomme, an wen wende ich mich?

    Die erste Anlaufstelle ist der:die zuständige Ehrenamtlichen-Leiter:in bei VertretungsNetz. Er:sie ist erreichbar bei rechtlichen, organisatorischen oder persönlichen Fragen. Dieses Unterstützungssystem ist bewusst so aufgebaut, dass Ehrenamtliche gerade in herausfordernden Situationen nicht auf sich allein gestellt sind.

Rechtliches & Datenschutz

  • Was passiert, wenn ich einen Fehler mache, hafte ich persönlich oder bin ich über den Verein abgesichert?

    Fehler können passieren. VertretungsNetz bekennt sich zu einer transparenten Fehlerkultur, in der solche offen angesprochen werden und beide Seiten daraus lernen können. Als ehrenamtliche:r Erwachsenenvertreter:in sind Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit über den Verein haftpflicht- und unfallversichert. Durch die Versicherung werden Schäden ersetzt, die bei von ihnen vertretenen Personen (z. B. durch das Versäumen einer Antragsfrist) verursacht worden sind, aber auch Schäden, die z. B. an ihrem Fahrzeug im Rahmen eines Außendienstes in ihrer Funktion als Erwachsenenvertreter:in eingetreten sind.

  • Unterliege ich als ehrenamtliche:r Erwachsenenvertreter:in der Schweigepflicht und wie wird mit sensiblen Daten umgegangen?

    Ja. Zum Umgang mit sensiblen Daten erhalten Sie im Rahmen Ihrer Schulung ausreichende Informationen.

Urlaub, Ausfall & Beendigung

  • Falls ich krank werde oder auf Urlaub fahre, wie wird die Vertretung der unterstützen Person sichergestellt?

    Bei längeren Abwesenheiten und eingeschränkter oder nicht gegebener Erreichbarkeit, zum Beispiel bei einem längeren Urlaub im Ausland, im Krankheitsfall, bei einer Reha oder einer Kur, übernimmt der:die Ehrenamtlichen-Leiter:in die Vertretung. Eine geplante Abwesenheit muss im Vorfeld bekannt geben werden. 

  • Was passiert, wenn ich das Ehrenamt vorzeitig beenden möchte? Gibt es Fristen oder Übergabeprozesse?

    Nein. Es gibt keine Fristen. Dennoch ist es für VertretungsNetz wichtig, möglichst früh über eine geplante Beendigung informiert zu werden, damit die Übergabe gut geplant werden kann.