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So starten Sie als ehrenamtliche:r Erwachsenenvertreter:in

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Der Einstieg bei VertretungsNetz ist begleitet und transparent. Sie nehmen mit uns Kontakt auf und wir klären mit Ihnen ab, ob unser Ehrenamt für Sie in Frage kommt. 

Ihre ersten Schritte

  1. Schritt: Kontaktformular mit kurzer Bewerbung ausfüllen
    Nutzen Sie unser Kontaktformular, wählen Sie Ihr Bundesland aus und schreiben Sie uns ein kurzes unverbindliches E-Mail. Wir möchten gerne von Ihnen wissen, wer Sie sind (Name, Ort/Bundesland, E‑Mail, Telefonnummer) und warum Sie sich für das Ehrenamt Erwachsenenvertretung interessieren. 
  2. Schritt: Kennenlerngespräch
    Nach Einlangen Ihrer Bewerbung werden Sie von einem:einer Ehrenamtlichen-Leiter:in des Standortes kontaktiert und zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Welche Unterlagen Sie bei der Aufnahme benötigen, wird Ihnen von dem:der Ehrenamtlichen-Leiter:in im Anschluss bekanntgegeben. Spätestens bei der Aufnahme ist verpflichtend eine Strafregisterbescheinigung beizubringen. 
  3. Schritt: Einstiegsschulung
    Die Ausbildung als ehrenamtliche:r Erwachsenenvertreter:in mit Zertifikat besteht aus insgesamt zehn Modulen, die verpflichtend innerhalb von zwei Jahren zu  absolvieren sind. Die Module umfassen Themen wie bspw. rechtliche Grundlagen, Zusammenarbeit mit dem Gericht, Verfassen von Berichten, meine Rolle als Erwachsenenvertreter:in, Zustimmung zu medizinischen Behandlungen, Kommunikation mit Menschen mit Behinderungen, etc. 
    Die Einschulung gliedert sich in zwei Teile und findet regelmäßig an einem Wochenende statt.
  4. Schritt: Zuweisung Ehrenamtlichen-Leiter:in & vertretene Personen
    Als Ehrenamtliche:r Erwachsenenvertreter:in haben Sie eine:n fixen Ansprechpartner:in in Form der für Sie zuständigen Ehrenamtlichen-Leiter:in. Sobald Sie mit der Einschulung begonnen und diese, zumindest zum Teil, absolviert haben, werden Sie mit der Vertretung ihres:ihrer ersten Klient:in betraut. 
  5. Schritt: Start Ihres Ehrenamts
    Sie übernehmen die zugewiesenen Aufgaben für die von Ihnen vertretene Person, bleiben aber weiter in regelmäßigem Kontakt mit ihrem:ihrer Ehrenamtlichen-Leiter:in. Der erste Kontakt zu der vertretenen Person erfolgt in Anwesenheit ihres:ihrer Ehrenamtlichen-Leiter:in

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