Zum Inhalt springen Zur Suche springen Direkt zur Seite Kontakt gehen

Aufgaben der ehrenamtlichen Erwachsenenvertretung

Home  Ehrenamt  Aufgaben & Voraussetzungen  

Erwachsenenvertretung ist eine rechtliche Vertretung für Erwachsene, die bestimmte Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Erkrankung oder intellektuellen Beeinträchtigung nicht (mehr) selbst regeln können.

Als ehrenamtliche:r Erwachsenenvertreter:in übernehmen Sie genau jene Aufgaben, die vom Gericht festgelegt werden, dadurch ist klar geregelt, wofür Sie zuständig sind und wofür nicht. Sie handeln dabei niemals über den Kopf der Person hinweg, sondern orientieren sich stets an ihren Wünschen und Rechten, um ihre Selbstbestimmung zu fördern. In dieser verantwortungsvollen Rolle sind Sie nicht allein: VertretungsNetz unterstützt Sie fachlich und organisatorisch.

Typische Aufgaben als ehrenamtliche:r Erwachsenenvertreter:in

Die Praxis ist vielseitig. Je nach gerichtlichem Beschluss gehören folgende Wirkungsbereiche zu Ihren Aufgaben:

  • Vertretung vor Behörden und Institutionen
    Sie unterstützen bei Behördenwegen und Anträgen, z. B. Sozialhilfe, Pflegegeld oder Wohnbeihilfe beantragen. Sie stehen im Austausch mit zuständigen Betreuungseinrichtungen.
  • Unterstützung beim Abschluss von Verträgen
    Sie helfen zum Beispiel beim Abschluss von Handy-, Internet- oder Mietverträgen. Sie sorgen für Klarheit mit rechtlichen Dokumenten.
  • Finanzen regeln
    Sie verschaffen sich einen Überblick über die finanzielle Situation. Sie organisieren Zahlungen und verwalten bei Bedarf das Einkommen und Vermögen des:der Klienten:Klientin.
  • Wohnsituation absichern
    Sie intervenieren, wenn eine Kündigung droht. Sie kümmern sich um fehlende Unterlagen oder organisieren nötigenfalls einen Umzug.
  • Schriftverkehr & Administration
    Sie führen den Schriftverkehr mit den Umwelten und behalten Fristen im Blick. 
  • Organisation & Koordination der sozialen Versorgung
    Sie organisieren soziale Unterstützungsprogramme (z. B. Besuchsdienste) oder kümmern sich um eine (Physio-)Therapie.
  • Abstimmungen rund um die ärztliche Versorgung
    Sie koordinieren Arzttermine und stimmen sich mit Fachpersonal ab (im Rahmen Ihres gerichtlichen Auftrags).
  • Regelmäßiger persönlicher Kontakt
    Sie halten mindestens einmal im Monat Kontakt zur vertretenen Person. Sie verstehen deren Anliegen, erklären Sachverhalte verständlich und planen gemeinsam nächste Schritte. Ehrenamtliche Erwachsenenvertretung ist keine reine Verwaltungsarbeit. Neben der rechtlichen Vertretung geht es auch um ein offenes Ohr für die Anliegen und Bedürfnisse der vertretenen Person. 

Was als Erwachsenenvertreter:in nicht zu Ihren Aufgaben gehört

  • Sie übernehmen keine Pflege- oder Betreuungsdienste.
  • Sie übernehmen keine Haushaltsaufgaben.
  • Sie sind nicht rund um die Uhr erreichbar.

Ihre Voraussetzungen, um mit dem Ehrenamt zu starten

Sie brauchen kein juristisches Vorwissen. Wenn Sie aus den Bereichen Administration, Soziales oder Recht kommen, kann das helfen, ist aber keine Voraussetzung. Wichtig für den Start sind:

  • Empathie und Respekt im Umgang mit Menschen in schwierigen Lebenslagen
  • Verlässlichkeit und die Bereitschaft sich längerfristig, mindestens drei Jahre, zu engagieren
  • Organisationstalent für Termine, Unterlagen und Absprachen
  • Kommunikationsfähigkeit (auch wenn Gespräche manchmal herausfordernd sind)
  • Sehr gute Deutschkenntnisse
  • Basis-EDV-Kenntnisse (Office, E-Mails) sowie Besitz eines eigenen Smartphones und Laptops
  • Zeitaufwand: Erfahrungsgemäß drei bis vier Stunden pro Monat, je nach Aufgabenbereich. Die Termine legen Sie selbst fest. (flexible Zeiteinteilung, gut vereinbar mit Beruf, Studium oder Pension)

Passt unser Ehrenamt zu Ihnen?

Wenn Sie überlegen einzusteigen, ist ein unverbindliches Kennenlernen der nächste Schritt. Dort klären wir gemeinsam Ihre Fragen zu den Aufgaben, dem zeitlichen Rahmen und Ihrem Start.