
Erwachsenenvertretung ist eine rechtliche Vertretung für Erwachsene, die bestimmte Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Erkrankung oder intellektuellen Beeinträchtigung nicht (mehr) selbst regeln können.
Als ehrenamtliche:r Erwachsenenvertreter:in übernehmen Sie genau jene Aufgaben, die vom Gericht festgelegt werden, dadurch ist klar geregelt, wofür Sie zuständig sind und wofür nicht. Sie handeln dabei niemals über den Kopf der Person hinweg, sondern orientieren sich stets an ihren Wünschen und Rechten, um ihre Selbstbestimmung zu fördern. In dieser verantwortungsvollen Rolle sind Sie nicht allein: VertretungsNetz unterstützt Sie fachlich und organisatorisch.
Die Praxis ist vielseitig. Je nach gerichtlichem Beschluss gehören folgende Wirkungsbereiche zu Ihren Aufgaben:
Sie brauchen kein juristisches Vorwissen. Wenn Sie aus den Bereichen Administration, Soziales oder Recht kommen, kann das helfen, ist aber keine Voraussetzung. Wichtig für den Start sind:
Wenn Sie überlegen einzusteigen, ist ein unverbindliches Kennenlernen der nächste Schritt. Dort klären wir gemeinsam Ihre Fragen zu den Aufgaben, dem zeitlichen Rahmen und Ihrem Start.
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