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Blick auf den Linzer Hauptplatz. Im Vordergrund eine Skulptur aus den Buchstaben LINZ, das I ist umgefallen, sodass eine Lücke entsteht

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22.06.2026

Drohende Versorgungslücken rechtzeitig schließen!

Stellungnahme zur Novelle des oberösterreichischen Chancen-Gleichheits-Gesetzes

Das oberösterreichische Chancengleichheitsgesetz wird derzeit novelliert. Das Landesgesetz regelt Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen, wie etwa arbeits- und fähigkeitsorientierte Aktivität, voll- und teilbetreutes Wohnen, persönliche Assistenz sowie mobile Betreuung. 

VertretungsNetz begrüßt einige Neuerungen, wie etwa, dass Maßnahmen besser ineinandergreifen sollen, um die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen besser zu fördern. Manche Regelungen könnten jedoch auch zu mehr Bürokratie und Formalisierung führen – auf Kosten individueller Bedürfnisse und Selbstbestimmung. Lücken im Schutznetz drohen gerade für jene, die jetzt schon in prekären Situationen leben. 

Menschen mit Behinderung, die den Status einer subsidiär schutzberechtigten Person haben, sollen künftig generell keine Leistungen mehr erhalten – mit dem Argument, sie seien ohnehin über die Grundversorgung abgesichert. „Die Betroffenen haben jedoch in Oberösterreich keinen Rechtsanspruch auf Leistungen aus der Grundversorgung und können diese jederzeit verlieren. Für Personen, die derzeit schon Leistungen beziehen und z.B. in vollbetreuten Wohn- und Pflegeeinrichtungen leben, ist außerdem keine Übergangsfrist vorgesehen. Es ist völlig unklar, ob und in welchem Umfang die Kosten künftig durch die Grundversorgung gedeckt werden“, erklärt Thomas Berghammer, Bereichsleiter Erwachsenenvertretung für OÖ. 

Versorgungslücken durch verschärfte Wohnsitz-Auflagen

Künftig soll Leistungen nur beantragen können, wer sowohl einen Hauptwohnsitz als auch einen dauerhaften Aufenthalt in Oberösterreich nachweisen kann. Wer etwa krankheitsbedingt obdachlos wird und damit keine Hauptwohnsitzmeldung hat, verliert den Anspruch auf Unterstützung. „Das trifft genau jene Menschen am härtesten, die ohnehin schon in einer Krise sind. Wer z.B. als wohnungslose Person im Krankenhaus liegt, kann die Voraussetzungen für den Hauptwohnsitz nicht erfüllen. Die Folge: längere Spitalsaufenthalte, da keine Anschlussbetreuung möglich ist, und nach der Entlassung ein hohes Risiko erneuter existenzieller Notlagen“, so Berghammer. Geplant ist außerdem, Leistungen sofort einzustellen, sobald die Voraussetzungen dafür nicht mehr erfüllt sind. Damit brechen bei krankheitsbedingtem Wohnungsverlust wichtige Hilfsleistungen weg. 

Auch wer z.B. nach einer bedingten Entlassung aus der Haft mit einer Wohnauflage für eine bestimmte Zeit in eine betreute Einrichtung nach Oberösterreich ziehen muss, hat keinen Rechtsanspruch auf Leistungen. Unklar bleibt, was danach passiert, wenn diese Menschen weiterhin in Oberösterreich leben und Unterstützung brauchen. Es droht eine Versorgungslücke genau in einer kritischen Übergangsphase. 

Ähnliches gilt für Jugendliche aus einem anderen Bundesland, die im Rahmen der Jugendhilfe betreut wurden und beim Übergang ins Erwachsenenalter Unterstützung bzw. Überleitung in die Behindertenhilfe brauchen. „Wir meinen, Menschen mit Behinderungen sollten grundsätzlich nicht vom Zugang zu notwendigen Unterstützungsleistungen ausgeschlossen werden, nur weil staatliche Stellen ihren Aufenthalt an einen bestimmten Ort angeordnet oder organisiert haben“, so Berghammer. 

Unterhaltspflicht nicht per Verordnung regeln

Auch in Oberösterreich müssen erwachsene Menschen mit Behinderungen ein Leben lang Unterhalt von ihren Angehörigen einfordern. Inwieweit dies weiter gilt, soll nun neu geregelt werden, allerdings erst per Verordnung und nicht direkt im Gesetz. Das könnte zu Rechtsunsicherheit führen, gerade bei einem so sensiblen Thema. Erwachsene Menschen mit Behinderungen wie Kinder zu behandeln, ist nicht nur beschämend, sondern widerspricht klar der UN-Behindertenrechtskonvention. Außerdem belastet es Familienbeziehungen, wenn Angehörige ein Leben lang zur Kasse gebeten werden. VertretungsNetz schlägt vor, die Unterhaltspflicht gesetzlich zu begrenzen und dies klar ins Gesetz zu schreiben. 

Leistungszusicherung kann zum Nadelöhr werden

Künftig braucht es zusätzlich zum anerkannten Bedarf auch eine „Leistungszusicherung“ eines konkreten Anbieters (z.B. einen zugesagten Platz in einer Wohneinrichtung), bevor überhaupt ein Anspruch auf die Leistung besteht. Findet sich kein Anbieter mit freiem Platz, gibt es keinen Anspruch – ohne dass klar ist, wer dann für die Unterstützung der Person verantwortlich ist. VertretungsNetz fordert eine „Auffanglösung“ für die Zeit, in der kein Träger einen Platz anbietet. Berghammer: „Die Erfahrung zeigt, dass man in OÖ manchmal sehr lange auf Wohnplätze warten muss, insbesondere Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen.“  

Barrierefreien Zugang zu Unterstützung schaffen

Zudem fehlen im Gesetzestext in Bezug auf den Assistenzplan wichtige Elemente: die Festlegung kurz- und mittelfristiger individueller Ziele, die regelmäßige Überprüfung des Plans und das Recht der betroffenen Person, eine Neubewertung zu beantragen, wenn sich ihre Situation ändert. Berghammer dazu: „Anstatt die Frage zu stellen ‚Was braucht diese Person?‘ verschiebt sich der Fokus hin zu ‚Wie viel Betreuungsaufwand verursacht diese Person?‘ Das widerspricht dem Grundgedanken individueller, selbstbestimmter Unterstützung.“ VertretungsNetz regt an, die Mitsprache der Betroffenen bei der Erstellung ihres Assistenzplans gesetzlich zu verankern.

Auch die Pflicht, medizinische Befunde beizubringen, kann für Betroffene aufwändig und teuer sein und so den Zugang zu Leistungen erschweren. VertretungsNetz fordert, dass die Behörde aktiv bei der Beschaffung hilft und Befunde nur verlangt werden, wenn das den Betroffenen zumutbar ist. Hintergrund ist nicht zuletzt, dass sich aufgrund der komplexen bürokratischen Anforderungen der Bedarf an Erwachsenenvertretungen stetig erhöht. 

Stellungnahme zum OÖ Chancengleichheitsgesetz (PDF 192 KB)